Zuhause im Alter
Pflegeberatung für einen klaren ersten Schritt
Allgemeine Erstorientierung zu Pflegegrad, Leistungen und nächsten Schritten – ergänzend zur Beratung Ihrer Pflegekasse.
Beratung und Orientierung durch Bebor Care (Bebor GmbH)
Einordnung
Diese Seite steht für die allgemeine Erstorientierung durch Bebor Care (Bebor GmbH). Wir erklären, welche Fragen wichtig sind, welche Leistungen in Betracht kommen und wie man den nächsten Schritt vorbereitet. Das ist etwas anderes als eine gesetzliche Pflegeberatung nach § 7a SGB XI und etwas anderes als Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI. Ob ein gesetzliches Beratungsformat im Einzelfall gebraucht wird, klären wir gesondert.
Typische Situationen
- wenn der Pflegebedarf unklar ist
- wenn Angehörige Orientierung brauchen
- wenn Leistungswege sortiert werden müssen
Für wen
- Pflegebedürftige Menschen
- Angehörige
- Menschen mit Antrags- oder Orientierungsbedarf
Konkrete Aufgaben
- Erstorientierung geben
- mögliche Leistungen einordnen
- den passenden nächsten Schritt erklären
Klare Leistungsgrenzen
- keine rechtsverbindliche Bescheinigung
- keine pauschale Leistungszusage
- keine Therapie
- keine automatische Behauptung einer Pflegeberatung nach § 7a SGB XI
- keine Verwechslung mit Beratungsbesuchen nach § 37 Abs. 3
Voraussetzungen
- kurze Schilderung der Lage
- Hinweise auf Pflegegrad oder vermuteten Bedarf
- Rückrufmöglichkeit
Ablauf vom Erstkontakt bis zum Start
Schritt 1
Fragen sortieren
Wir bringen die offenen Punkte in eine klare Reihenfolge.
Schritt 2
Optionen erklären
Wir nennen die passenden Richtungen und ordnen sie verständlich ein.
Schritt 3
Nächsten Schritt bestimmen
Danach ist klar, was als Erstes getan werden sollte – Gespräch, Antrag oder konkrete Leistung.
Kostenorientierung
- Die Erstorientierung dient der Einordnung.
- Konkrete Kosten hängen vom späteren Leistungsweg ab.
Mögliche Kostenträger und Finanzierungswege
- je nach Fall Pflegekassenwege
- private Orientierungsgespräche
- je nach Fall weitere Leistungswege
Häufige Fragen
- Ist das schon die gesetzliche Pflegeberatung nach § 7a?
- Nein. Hier geht es um allgemeine Erstorientierung. Ob § 7a im Fall greift, prüfen wir gesondert.
- Ist das dasselbe wie Beratungsbesuche nach § 37?
- Nein. § 37 Abs. 3 sind wiederkehrende Beratungsbesuche bei Pflegegeld; dafür haben wir eine eigene Leistungsseite.
- Wird schon eine Leistung festgelegt?
- Zuerst geht es um Einordnung, nicht um voreilige Festlegung.
Ergänzende Leistungen
Ambulante Pflege
Ambulante Pflege ansehenVerhinderungspflege
Verhinderungspflege ansehenBeratungsbesuche § 37 Abs. 3
Beratungsbesuche § 37 Abs. 3 ansehen